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Markenklang – FAQ

Markenklang Studio FAQ

  • Zugang zu Markenklang Shop
    Da wir ein B2B Dienstleister sind, gehen wir mit einer Vorabprüfung sicher, dass nur Geschäftskunden unsere Leistungen einsehen und bestellen können. Bitte registrieren Sie sich - Der Zugang ist kostenlos und Sie können dann unsere Datenbank durchsuchen.  
  • Unsere Lizenz Bedingungen zusammengefasst.
    Übersicht
    Ein Preis Sowohl im Preis für die Musik in unserer Datenbank wie auch bei individuellen Aufträgen ist das Honorar für Kreation, Produktion und Auslieferung enthalten. Ebenso So die Lizenz Honorare für die Syncronisationsrechte für die Nutzung der Aufnahmen in Werbung und Film und die Sync-Rechte für die Nutzungsrechte der Urheberrechte von Autoren und Verlag. Wir sind Mitglied der GEMA. Die Aufführungsrechte und Vervielfältigungsrechte werden weiterhin vor der GEMA wahrgenommen. Wir unterscheiden lediglich ob die Klangmarken in Deutschland, Europa oder Weltweit genutzt werden sollen
    Unlimited Term Die Nutzungsrechte haben keine Laufzeitbegrenzung
    Alle Medien Die Nutzungsrechte für die Syncronisierung von Aufnahmen und Urheberrechten gelten für alle Medien.
    Alle Rechte aus einer Hand Wir sind Inhaber der Rechte an Aufnahme und Urheberrechten. Daher können Sie bei uns die Nutzungsvereinbarung für beide Syncronisationsreche erwerben. Die Aufführungsrechte und Vervielfältigungsrechte werden weiterhin von der GEMA und GVL global wahrgenommen. In den überwiegenden Fällen werden diese Zahlungen von Sendern und Streamingdiensten übernommen.*
    * Es gelten unseren Allgemeinen und Speziellen Bedingungen.
  • Was macht Markenklang Studio
    Markenklang Studio entwickelt, komponiert und produziert Klangmarken für Unternehmen und deren Produkte.
  • Was ist unser Leistungsumfang?
    Unsere Arbeit umfasst Hörmarken, Klang Kennzeichen, Marken Songs, Jingles bis hin zu einem kompletten Unternehmensklang Design der Audio-DNA. Markenklänge werden von uns für unsere Datenbank produziert oder von Kunden exklusiv in Auftrag gegeben.
  • Wie kann ich Markenklang nutzen?
    Sie können in unserer Datenbank vorhandene Klangmarken exklusiv und nicht exklusiv lizensieren. Premium Klangmarken werden nur einmal zur Lizensierung angeboten. Nicht exklusive Klangmarken können von mehreren Kunden Lizensiert werden. Exklusive Klangmarken sind höher bepreist. Ebenso können Sie im Lizenz-Shop einen individuellen Auftrag für die Erstellung einer Klangmarke erteilen.
  • Was sind die Lizenzkosten für Kunden?
    Wir sind Mitglied der GEMA. Die Rechte für die Nutzung unserer Musik in Werbung und Film (das Sync-Recht) wird nicht von der GEMA wahrgenommen. Die Lizenzgebühren für die Nutzung unsere Klangmarken im werblichen und unternehmerischen Umfeld finden Sie im Lizenz-Shop. Wichtig ist zu beachten. Sie erwerben dabei eine umfangreiche Nutzungslizenz an unserer Musik und Klängen. Die Urheberrechte verbleiben aber bei den Autoren und beim Musikverlag. Das Aufführungsrecht und Vervielfältigungsrecht wird weiterhin von der GEMA wahrgenommen. Diese Gebühren sind aber fast immer von den jeweiligen Sendern oder Tonträgerherstellern oder Streamingdiensten zu entrichten.
  • Ist die Musik urheberrechtlich geschützt?
    Ja. Alle unsere Kompositionen und Aufnahmen unterliegen dem deutschen und internationalen Urheberrecht. Eine Nutzung unserer Musik und Aufnahmen ist ohne Zustimmung mit uns oder den jeweiligen Verwertungsgesellschaften nicht gestattet. Bei Verwendung unserer Kompositionen in Aufführungen oder Rundfunksendungen ist die Nennung der Urheber und Herausgeber erforderlich. Bei Verwendung in Filmen, TV und Werbung muss eine Lizenz bei uns erworben werden.
  • Was ist mit den Urheberrechtsgesellschaften?
    Alle unseree Autoren und der Musikverlag sind Mitglieder der deutschen Verwertungsgesellschaft GEMA. Die GEMA vertritt unsere Rechte als Urheber und Musikverleger bei der Veröffentlichung und Vervielfältigung. Dabei werden unsere Rechte an sogenannten Synergien wie TV, Film und Werbung durch die GEMA nicht vertreten. Dabei vergeben die Musikverlage und Urheber selbst die Lizenzen zur Nutzung der Werke. Ebenso gelten für die Nutzung der Aufnahmen, die die Kompositionen hörbar machen, die Leistungsschutzrechte. Auch hier vergeben wir als Musikverlag das s.g. Sync-Recht für Film, TV und Werbung. Öffentlich-rechtliche Rundfunkanstalten und Produktionsfirmen, die für diese Sender Filme produzieren, haben Verträge mit der GEMA und der GVL. Hierbei können unsere Werke im Rahmen der Rahmenverträge mit der GEMA genutzt werden. Koproduktionen oder die Nutzung auf anderen Vertriebs- und Nutzungskanälen bedürfen einer Lizenzierung.
  • Welche Rechte lizenziere ich?
    Sie lizenzieren das Recht, unsere Kompositionen für Ihre Filmarbeiten oder als Klangmarkle zu verwenden. Jede Nutzung eines Werkes erfordert eine eigene Lizenz. Sie können nicht eine Lizenz erwerben und diese dann für mehrere Filme oder Unternehmen oder Marken verwenden. Sie erwerben außerdem ein Nutzungsrecht zur Nutzung unserer Aufnahmen für Ihre Film- oder TV-Werke oder einer Klangmarke, das sogenannte Leistungsschutzrecht. Sie erwerben von uns keine Lizenz oder erwerben das Werk, sondern das Recht, es für einen bestimmten Zeitraum und mit lokaler Gültigkeit in bestimmten Medien zu nutzen.